Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der MediPac® GmbH
Eduard-Rhein-Straße 1-3, 53639 Königswinter, Amtsgericht Siegburg HRB 12253
§ 1 Geltung
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt haben.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§2 Angebot und Vertragsschluss
- Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
- Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarungen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von uns zustande. Elektronisch erstellte Auftragsbestätigungen, Angebote und Rechnungen werden per E-Mail versendet und müssen nicht mit einer Unterschrift versehen sein.
§ 3 Überlassene Unterlagen
- An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen und Zeichnungen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
- Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen auf unser ausdrückliches Verlangen an uns zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
- Unsere Preise gelten ab Werk 53639 Königswinter (Deutschland) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive Kosten für Verpackung, Importsteuern, andere Steuern und Zollgebühren sowie Kosten für Verladung, Transport und Versicherung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Ein Abzug von Skonto bedarf einer vorherigen besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Wechsel und Schecks werden als Zahlung nicht akzeptiert.
- Es gilt ein Mindestbestellwert von 150,00 €. Liegt der Bestellwert unter 150,00 €, wird die Differenz zum Betrag von 150,00 € als Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt.
- Akzeptierte Zahlungsmethoden umfassen Banküberweisung, elektronische Zahlungssysteme und weitere in der Auftragsbestätigung genannte Zahlungsweisen.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 6 Lieferung
- Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Bestellers ist dieser uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verpflichtet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Besteller über.
- Wir sind berechtigt, zumutbare Teillieferungen auszuführen und diese separat in Rechnung zu stellen.
- Lieferfristen ergeben sich aus dem Vertrag zwischen den Parteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle technischen und kommerziellen Fragen geklärt und alle Verpflichtungen des Bestellers erfüllt sind. Andernfalls verlängern sich die Lieferfristen angemessen.
- Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wird die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versandmeldung abgerufen, gilt sie als geliefert.
- Außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder höhere Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht.
- Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Gefahrübergang und Versendung
- Die Lieferung erfolgt mangels anderer Vereinbarungen ab Werk, 53639 Königswinter (Deutschland). Verladung und Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
- Werden andere Lieferbedingungen als „Ab Werk“ vereinbart, gelten im Export die Incoterms 2020.
- Auf Wunsch des Kunden können wir im Auftrag des Bestellers Transportversicherung und Auswahl des Transportweges übernehmen. Die Kosten hierfür trägt der Besteller.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zum vollständigen Zahlungseingang verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Bestellers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
- Der Besteller hat die Ware pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern.
- Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Besteller auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
- Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Bestellers freizugeben.
§ 9 Gewährleistung
- Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Bestellers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
- Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
- Bei Mängeln hat der Besteller ein Recht auf Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 10 Haftung
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025
